Jahresklar

Mehrwertsteuer

Warum Jahresklar keine Mehrwertsteuer abrechnet.

Bundessteuer, kein Kanton

Die Mehrwertsteuer wird vom Bund erhoben. Artikel 10 MWSTG befreit von der Steuerpflicht, wer innerhalb eines Jahres im In- und Ausland weniger als CHF 100'000 Umsatz aus Leistungen erzielt, die nicht nach Artikel 21 Absatz 2 von der Steuer ausgenommen sind. Der Umsatz berechnet sich nach den vereinbarten Entgelten ohne die Steuer.

Andere Befreiungen und das Ende der Befreiung stehen im selben Artikel. Eine freiwillige Unterstellung ist im Gesetz vorgesehen. Jahresklar stellt nicht fest, ob Sie pflichtig sind.

Netto oder brutto

Wenn Sie pflichtig sind, beeinflusst die Mehrwertsteuer, wie Beträge in der Jahresrechnung stehen. Jahresklar fragt, ob Sie netto oder brutto erfassen. Ein brutto erfasstes Ergebnis kann Mehrwertsteuer enthalten.

Eine Mehrwertsteuerabrechnung führt dieses Programm nicht.

Saldosteuersatzmethode

Die ESTV beschreibt die Saldosteuersatzmethode als Vereinfachung: die geschuldete Steuer wird durch Multiplikation des Umsatzes einschliesslich Steuer mit dem von der ESTV bewilligten Satz berechnet. Die Vorsteuer wird nicht einzeln ermittelt. Auf Rechnungen an Kundinnen und Kunden ist der gesetzliche Steuersatz auszuweisen.

Grundsätzlich können steuerpflichtige Personen diese Methode wählen, wenn der steuerbare Jahresumsatz inklusive Steuer höchstens 5,024 Millionen Franken beträgt und die geschuldete Steuer höchstens 108'000 Franken im Jahr. Artikel 77 Absatz 2 der Mehrwertsteuerverordnung schliesst bestimmte Personen aus. Ab 2025 kann mehr als ein Satz gelten, wenn eine Tätigkeit mehr als 10 Prozent des steuerbaren Umsatzes ausmacht. Den Satz bewilligt die ESTV, nicht Jahresklar.