Warum privates Geld den Gewinn nicht wie eine Geschäftsausgabe senkt.
Getrennte Aufstellung
Bei vereinfachter Buchführung sind Privatentnahmen und Privateinlagen nach Artikel 125 Absatz 2 DBG mit der Steuererklärung einzureichen. Sie stehen in Jahresklar deshalb in einem eigenen Abschnitt.
Geld, das Sie für den Lebensunterhalt aus dem Betrieb nehmen, ist keine Geschäftsausgabe. Es vermindert in dieser Aufstellung den Gewinn nicht.
Privateinlagen sind Mittel aus dem Privatvermögen. Sie sind kein Geschäftsertrag und erhöhen den Gewinn nicht.
Waren für den privaten Gebrauch
Die Überführung von Geschäftsvermögen ins Privatvermögen ist nach Artikel 18 Absatz 2 DBG der Veräusserung gleichgestellt. Die einfache Aufstellung des Kantons Zug führt Naturalbezüge von Waren, Kost und Logis beim Ertrag auf.
Wenn Sie in Jahresklar eine Entnahme als Waren, Kost oder Logis markieren, wird der Betrag zum Ertrag gezählt. Das folgt dieser Darstellung und ist keine Feststellung für Ihren Fall.